AGB 360 Agentur
§ 1 ALLGEMEIN
- Die 360 Agentur hat folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge mit der 360 Agentur GmbH (nachfolgend „360 Agentur“ genannt). Diese AGB sind öffentlich auf unserer Website unter www.360-agentur.de/agb veröffentlicht.
- Alle vereinbarten Dienstleistungen, die durch die 360 Agentur erbracht werden, erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Die 360 Agentur erbringt für Kunden Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von 360° Aufnahmen, der Erstellung und Vermarktung von Webseiten im Internet sowie sonstige Onlinemarketing- und Internet- Dienstleistungen im weiteren Sinne.
- Es gelten ausschließlich die AGB der 360 Agentur, abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Der Kunde hat sich im Übrigen mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt und diese ebenso im vollen Umfang anerkannt.
- Auf Wunsch werden diese AGB vor Vertragsabschluss zugesandt.
§ 2 AUSFÜHRUNG DER 360° AUFNAHMEN DURCH DIE 360 AGENTUR GMBH
- Die „360 Agentur“ erstellt fotografische Aufnahmen, welche in das „Google Street View 1. III Trusted Programm“ involviert werden können.
Der Anbieter handelt als selbstständiger Unternehmer. Weder der Anbieter noch seine Mitarbeiter handeln als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Der Anbieter ist jedoch gemäß dem „Google Street View 1 III. Trusted Programm“ dazu berechtigt, lokalen Unternehmen, die am „Google Street View 1 III. Trusted Programm“ teilnehmen möchten, fotografische Dienstleistungen anzubieten.
Zu den weiteren Dienstleistungen gehören: Webseitenerstellung, Optimierung und Betreuung: Google Adwords, Social Media, SEO (GoogleSucmaschinen Optimierung, Google Bewertungsmanagement. - Die 360 Agentur nimmt Fotos im Außen- und Innenbereich des Kunden auf, die das Unternehmen für das „Google Street View 1 III. Trusted Programm“ zum Fotografieren freigegeben hat.
- Die 360 Agentur hält die technischen Spezifikationen des „Google Street View 1 III. Trusted Programm“ ein.
- Die 360 Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite, unter lizenzierbare Recht ein, die Fotos auf alle Nutzungsarten – gleich, ob bekannt oder unbekannt, kommerziell oder nicht kommerziell, körperlich wie unkörperlich – zu nutzen.
- Die 360Agenutr stellt dem Kunden ein I Frame zur Einbindung in deren Website oder zu anderen Zwecken zur Verfügung.
- Die 360 Agentur lädt die Fotos innerhalb von 5 Werktagen auf dem Google my Business Account des Kunden hoch.
§ 3 VERTRAGSMODALITÄTEN
- Der Vertrag kommt nach telefonischer Zustimmung des Kunden und der schriftlichen Termin- und Auftragsbestätigung der 360 Agentur per Email zustande.
§ 4 BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS HOCHLADEN, VERARBEITEN UND VERWENDEN VON FOTOS UND DER RÜCKERSTATTUNG AN DEN KUNDEN
- Es gelten die Nutzungsbedingungen von Google Inc. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google-Nutzungsbedingungen für derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter „www.google.de/policies/terms/regional.html“ abrufbar, des Weiteren gelten zusätzliche Bestimmungen, die unter „www.google.de/intl/de/maps/about/partners/Streetview“ oder einer anderen von Google zukünftige bereitgestellten URL eingesehen werden können, sowie ggf. weitere zusätzliche Bestimmungen (gemeinsam als „Nutzungsbedingungen von Google“ bezeichnet).
- Werden die Aufnahmen von „Google Inc.“ abgelehnt, da Sie nicht den technischen Spezifikationen des „Google Street View 1 III. Trusted Programm“ entsprechen, und behebt die 360 Agentur dieses Problem nicht durch wiederholte Fotoaufnahmen vom Kunden zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin, muss die 360 Agentur dem Kunden das vollständige Honorar erstatten.
§ 5 HONORAR ZAHLUNG 360° AUFNAHMEN
- Das Honorar ist vom Kunden zu zahlen, nachdem der Anbieter die Fotos (gemäß obenstehender Beschreibung) und den Einrichtungen des Unternehmens aufgenommen und hochgeladen hat. Der Rechnungsbetrag ist nach dem Hochladen innerhalb von sieben Tagen in vollem Umfeld per Lastschrift oder Überweisung zu zahlen. Bei Rücklastschriften ist der 360 Agentur berechtigt, eine pauschale Verwaltungsgebühr von 15,00 EUR netto pro Rücklastschrift zu berechnen.
- Sollte ein vereinbarter Termin seitens des Kunden nicht wahrgenommen werden und seitens des Kunden nicht 2 Werktage vorher schriftlich abgesagt wird, wird dem Kunden eine Ausfallpauschale in Höhe von 299,00 EUR netto in Rechnung gestellt.
- Der Kunde hat die Befugnis, die Fotos zu hosten. Für neue Kunden ist das
Hosting bei der 360 Agentur im ersten Kalenderjahr kostenfrei. Ab dem zweiten Kalenderjahr fällt eine jährliche Gebühr in Höhe von € 70,– netto an. Die Kündigungsfrist des Hostings beträgt drei Monate zum Jahresende.
§ 6 WEITERE LEISTUNGEN. WEBSEITEN- ERSTELLUNG; SEO (GOOGLE SUCHMASCHINEN OPTIMIERUNG)
- Die beauftragten Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Auftragsschreibens und der Leistungsbeschreibung erbracht, welche dem gebuchten Paket zugrunde liegt. Die Leistungsbeschreibung ist stets Vertragsbestandteil. Verlangt der Kunde ausdrücklich Leistungen, welche nicht Vertragsbestandteil sind, so wird die 360 Agentur diese – soweit technisch und tatsächlich möglich – erbringen, jedoch nur bei zusätzlicher Berechnung des erforderlichen Mehraufwandes und entsprechender schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
- Die 360 Agentur wird die vereinbarten Arbeiten jedoch nur insoweit erbringen, wenn diese technisch möglich und durchführbar sind. Sollten vertraglich vereinbarte Arbeiten daher nicht erbracht werden können, wird die 360 Agentur den Kunden hierüber schriftlich in Kenntnis setzen.
- Alle Leistungsvereinbarungen und/oder -änderungen bedürfen der Textform. Sobald die vereinbarte Zahlung bei der 360 Agentur eingegangen ist und alle notwendigen Daten durch den Kunden übermittelt wurden, beginnt die 360 Agentur mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen, gemäß Auftragsschreiben und Leistungsbeschreibung.
§ 7 PFLICHTEN DES KUNDEN BEI SEO – UND WEBSEITEN VERTRÄGEN
- Voraussetzung für die Erbringung der vereinbarten SEO- oder Webseiten- Dienstleistung ist, dass alle relevanten Daten und Informationen seitens des Kunden in Textform der 360 Agentur zur Verfügung gestellt werden. Für die Dienstleistung relevante Daten und Informationen sind in der Regel: Zugangsdaten zu dem Trackingsystem des Kunden, Zugriffsdaten auf den Webspace sowie das Content Management System (CMS) und/oder Shop System des Homepagebetreibers Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, gegebenenfalls Textvorgaben sowie die zwingend erforderliche Freigabe der seitens OMS SMART erstellten Texte (Textbeschreibungen zu den Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen).
- Sollte die 360 Agentur die Daten der Optimierung auf der Internetseite des Kunden einpflegen, muss der Kunde die vollen Lese- und Schreibrechte auf den Speicherplatz der Website (Server/FTP) zur Verfügung stellen sowie. Geschieht dies binnen einer gesetzten Frist nicht, geht die 360 Agentur davon aus, dass der Kunde die Daten selbst einpflegt und wird dies nicht mehr vornehmen. Hieraus entstehende Verzögerungen der Leistungserbringung können dann nicht zu Lasten von der 360 Agentur gehen. Sollte es der 360 Agentur aus technischen Gründen nicht möglich sein, die Daten auf dem System des Kunden einzupflegen, weil dieser ein lokales Homepage-System verwendet, über welches man nur über den PC des Kunden Änderungen einpflegen kann, so muss der Kunde die Daten selbst einpflegen.
- Dem Kunden ist bewusst, dass die Platzierung der zu optimierenden Webseite in den Suchmaschinen nicht von der 360 Agentur garantiert werden kann, da dies einzig im Ermessen des jeweiligen Suchmaschinenbetreibers liegt. Dem Kunden ist auch bewusst, dass sich erreichte Platzierungen jederzeit ändern können, bspw. aufgrund von durchgeführten Suchalgorithmus-Änderungen durch die Suchmaschinenbetreiber. Die 360 Agentur schuldet zudem nicht die Erreichung von Zielen, welche sich der Kunde selbst gesetzt hat; bspw. die Erhöhung seiner Umsätze, längeres Verbleiben auf seiner Webseite durch Besucher. Die 360 Agentur schuldet im Rahmen des SEO Vertrages das Bemühen um die Verbesserung der Platzierungen.
- Der Kunde ist verpflichtet die für die Erbringung der Leistung notwendigen Daten, zu liefern. Unter notwendigen Daten verstehen sich Texte, Bilder, Impressumsinhalte, Grafiken, Videos, etc.
- Die Dienstleistung wird innerhalb des auf den Angeboten genannten Zeitraumes erbracht (Fertigstellungstermin). Zwingende Voraussetzung für den Beginn bzw. die fristgerechte Fertigstellung ist jedoch, dass der Kunde die notwendigen Daten liefert und die vereinbarte Zahlung vornimmt. Erst wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann 360 Agentur mit den Leistungen beginnen.
- Die Website verbleibt solang im Eigentum von der 360 Agentur bis der Kunde die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt hat. Die 360 Agentur stellt dem Kunden den Quellcode vollständig zur Verfügung und räumt ihm das ausschließliche, unwiderrufliche Nutzungsrecht ein, ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung. Dem Kunden wird das Recht jedoch erst eingeräumt, wenn er die vereinbarte Vergütung vollständig an die 360 Agentur geleistet hat, sowie nach Abnahme der Webseite.
- Bei der Wiedergabe der Website kann es aufgrund der Vielzahl von Variationen, zu abweichenden Darstellungen kommen, wenn unterschiedliche Betriebssysteme, Endgeräte, Browser etc. genutzt werden. Die 360 Agentur strebt zwar eine einheitliche Darstellung der Website in allen Systemen, etc. an, kann hierfür jedoch keine Garantie übernehmen.
§ 8 ZAHLUNGEN UND KÜNDIGUNGEN – WEBSITE, SEO, SEA, SMM
- Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Einzugsermächtigung oder Rechnung, entsprechend der Vereinbarung in den Auftragsschreiben. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Voraus, gemäß den Preisen der Auftragsschreiben und den dort vereinbarten Konditionen.
- Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Textform. Zahlungseingang ist gegeben, wenn der fällige Betrag bei der 360 Agentur gutgeschrieben wurde.
- Sollte der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei monatlichen Beiträgen im Verzug sein, so werden die für die gesamte Laufzeit anfallenden Kosten sofort fällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die 360 Agentur berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung auszusetzen und die Arbeiten einzustellen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Alternativ ist die 360 Agentur dazu berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der 360 Agentur. Es gibt dadurch keine Pflicht zur Nachleistung seitens der 360 Agentur.
- Der Rechtsweg bleibt unberührt.
§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtwirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Gerichtsort- und Stand für alle Angelegenheiten:
Frankfurt am Main